Anfahrt Der Ritterkeller
Über m Mäuerle 7
(Eingang Burgstr.)
87435 Kempten

Tel. 0831-15702


Öffnungszeiten:
Do: 20:00 - 1:00 Uhr
Fr, Sa: 20:00 - 3:00 Uhr
Biergarten bis 24.00 Uhr

Unsere Meinung zum Thema:
RAUCHVERBOT

Das Rauchen ist eines von vielen gesundheitlichen Risiken, das man sich selbst auswählt. Aber braucht man dazu wirklich ein Gesetz? Sollte Staatliche Fürsorge nicht da enden, wo Bevormundung beginnt? Gäste und Gaststätten sollen frei entscheiden können! Nichtrauchergastronomie sollte von alleine entstehen. Der Gast und der Markt regeln, was gewünscht wird.

Die wirklich großen gesellschaftlichen und politischen Probleme der Menschheit wie: Überalterung unserer Gesellschaft, Rechtsradikalismus, Jugendalkoholismus und dessen Folgen, die Armen werden immer ärmer und die Reichen immer reicher, Klimawandel, Hunger, Überwachungsstaat, Artensterben, Seuchen wie Vogel- und Schweinegrippe und Aids, Rüstungsexporte, Kriege und Terror, Menschenrechtsverletzungen,…werden nur „vertagt”. Stattdessen stürzt sich der Gesetzgeber auf die Raucher, die das Gemeinwesen jährlich mit 14 Milliarden Euro Tabaksteuer unterstützen und damit 3,3 % des Bundeshaushaltes tragen.
Niemand schützt uns vor Gefahren, die wir uns nicht aussuchen können wie: Mobilfunkmasten, Ozonloch, Feinstaubbelastung,…

Die Wirte haben keine Pharmakonzerne, Atomlobby oder Automobilindustrie im Rücken.
Seit Jahrhunderten sind die Wirte Sündenbock für Seuchen, politischen Aufruhr, Prostitution, Alkoholismus,… Was kommt als nächstes?

Dass Rauchen ungesund ist, ist unstrittig. Aber die Passivrauchdiskussion stützt sich lediglich auf eine amerikanische Studie, in der 2108 der 3301 untersuchten Sterbefälle über 75 Jahre alt waren. Sämtliche Veröffentlichungen hierzu bezeichnen die epidemiologisch-statistischen Betrachtungen als wissenschaftlich unseriös und unhaltbar, allein schon die Fragwürdigkeit inwiefern die Todesursachen ohne Obduktionen und anderen Untersuchungen überhaupt mit dem Passivrauchen in Verbindung gebracht werden können. Auch stürben nach den bisher vorgebrachten Argumenten viermal mehr Frauen über 85 an Passivrauch als Männer, obwohl die berufliche Exposition 10 oder 20 Jahre zurückliege und die ETS-Exposition in diesem Alter unabhängig vom Geschlecht sei.

Zweifel an der Schädlichkeit des Passivrauchens entstehen auch durch Tatsachen, wie beispielsweise Mitarbeiter anderer Branchen häufiger an Lungenkrebs erkranken, regional altersmäßig und geschlechtlich große Unterschiede auftreten.

Im Rahmen einer Studie der BGN in Kooperation mit unterschiedlichen Krankenkassen wurden die echten Krankendaten von 650.000 Versicherten aus der Gastronomie mit 6,5 Mio. (!) Versicherten aus anderen Gewerbezweigen verglichen. Dabei zeigt sich, dass Versicherte aus der Gastronomie deutlich weniger Lungenkarzinome, Erkrankungen am Herzen und im Bronchialsystem belegen als bei anderen Gewerbezweigen!

Nach dem Rechenmodell der amerikanischen Studie wären es 300 Lungenkarzinome pro 100.000 Versicherte, tatsächlich waren es ZWEI! Auch hier wird deutlich, dass die Entscheidungsgrundlagen für Rauchverbote in deutschen Gaststätten einfach falsch sind!

Aus diesem Grund nehmen wir an einer Langzeitstudie der BGN, dem Otto-Selz-Institut und der TU Mannheim teil, deren Ziel es ist, möglichst viele Erkenntnisse über das Passivrauchen am Arbeitsplatz zu erfahren.
Dazu wurde beispielsweise an einem gut besuchten Freitagabend über vier Stunden im Thekenbereich folgende Stoffe gemessen: 2,4-Decadienal, Acetaldehyd, Acrolein, Alveolengängige Fraktion, Benzo(a)pyren, Capronaldehyd, Formaldehyd, Kohlenmonoxid, Methylglyoxal und Nikotin. Alle Arbeitsplatzgrenzwerte wurden eingehalten.
In anderen Gaststätten rührten Überschreitungen von Grenzwerten meist von anderen Immissionsquellen wie Küchendämpfen vom Braten und Frittieren, Straßenverkehr, brennenden Kerzen, schlecht ziehender Kachelofen…her!
Daneben werden an drei aufeinander folgenden Jahren die Mitarbeiter gesundheitlich untersucht, sowie ausführliche Fragebögen zu Vorerkrankungen, Rauchen, Stress,…ausgewertet.
Nähere Informationen zu den bisherigen Studienergebnissen und gute Infos zum Passivrauchen gibt es unter: http://praevention.portal.bgn.de

Wo wir sein müssen, macht ein Rauchverbot vielleicht Sinn. Aber wo wir selbst entscheiden können hinzugehen und niemand mitrauchen muss, fühlen wir uns entmündigt und diskriminiert. Man schreckt nicht einmal davor zurück, selbst Menschen in Altenheimen, die ihr Leben lang geraucht haben, das Rauchen gänzlich zu verbieten. Der hysterische Anti-Raucher-Feldzug spaltet die Nation in die bösen Raucher und die guten Nichtraucher. Nur sachliche Aufklärung bringt beide wieder zusammen. Wir wollen Verständnis und Toleranz unter den Menschen!

Sogar nach Ansicht der Verfassungsrichter stellt das Rauchverbot einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufsausübung der Unternehmer dar.

In Speiselokalen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Behörden kann auf Rauchen gut verzichtet werden, aber in den kleinen Bars, Nachtlokalen und Eckkneipen ist Rauchen zum Biertrinken ein Ritual, ein Stück Kultur, gehört zum Genuss des Entspannens! Ab einer gewissen Lokalgröße ist eine Unterteilung in Raucher- und Nichtraucherbereich wünschenswert. Die Kleinen, die keinen Platz für getrennte Bereiche haben, plagte zu Recht die Existenzangst; in allen anderen Ländern haben viele Wirte und deren Zulieferer die ersten Monate nicht überlebt. Somit stirbt ein Stück Kultur und Vielfalt des Abend- und Nachtlebens!

Die Konzentration von krebserregenden Stoffen von in der Umgebung befindlichem Tabakrauch ist tausendfach verdünnt und als vernachlässigbar zu betrachten. Konkrete Zahlen gibt es nicht von der Tabakindustrie, sondern unter anderem von der WHO International Agency for Cancer, US Food and Drug Administration und der Swedish National Food Administration. Diese karzinogene Stoffe werden in erster Linie mit der Ernährung in hundert- und tausendfacher Konzentration aufgenommen, insbesondere bei Grillgut und Geräuchertem, Trinkwasser, Pilzen, Pflanzengiften, Fischen, Leber,…

Das Risiko durch Passivrauch an Lungenkrebs zu erkranken, muß - falls es überhaupt besteht - als äußerst gering oder sogar vernachlässigbar betrachtet werden, es gibt keine anderen wissenschaftlichen Erkenntnisse!!! Warum ignorieren alle Politiker die Fakten???

Der Gesetzentwurf der bayrischen Staatsregierung enthielt wirklich Argumente wie, die Wirte sparen sich Ausgaben durch weniger Wandanstriche! Die einzigen Kosten die entstehen seien zwischen 10 € und 50 € für das Schild! Kein Satz darin steht über den Aufwand zur Herstellung der Raucherbereiche, die wirtschaftlichen Einbußen und den zu erwartenden Verlust von tausenden von Arbeitplätzen allein in Bayern, Rückgang der Steuereinnahmen, zahlreiche Lokalschließungen und Existenzvernichtungen; sowie leer stehende Immobilien sind nur ein paar der weiteren Folgen.
CSU-Chef Schmid sagte nach Verabschiedung des Gesetzes, jetzt kann man wieder mit Kindern in Gaststätten gehen. Und wie steht es da mit dem Jugendschutz in Nachtlokalen?
Am 3.März 2008 sagte Innenminister Beckstein in den RTL-Nachrichten, dass die CSU darüber nachdenkt das Rauchverbot zu lockern, weil es ihr bei der bayr. Kommunalwahl 18% Verluste brachte (Macht geht vor Argumenten?).

Das Nichtraucherschutzgesetz gilt übrigens für viele Bereiche, so auch für Studentenwohnheime! Lediglich für Bierzelte wurde eine Ausnahme beschlossen: Rauchen ist erlaubt wo es keine Lüftung gibt – da kann es doch nicht wirklich um den Gesundheitsschutz gehen!

Warum verbietet die Regierung beispielsweise nicht alle Geldspielgeräte, Lotto, Casinos und Geldwetten jeglicher Art? Die weit verbreitete Spielsucht hat fatale Folgen, vom finanziellen Ruin bis zum persönlichen und sozialen Abstieg gesamter Familien und deren Kindern!

Durch Rauchverbote wird nicht viel weniger gequalmt. Es gibt höchstens mehr Ärger durch Lärm und Dreck vor den Kneipen, oder es entstehen unzählige gartenlaubenähnliche Vorbauten ohne Lüftung, was viel gesundheitsschädlicher ist und durch das Rein und Raus wird die gemütliche Atmosphäre in den Kneipen gestört.
Es kann nicht Ziel eines Gesundheitsschutzgesetzes sein, dass sich Personal und Gäste erkälten, wenn sie bei jedem Wetter verschwitzt zum Rauchen vor die Türe gehen müssen. Und an Lungenentzündung kann man auch sterben!

Wenn sich ein Gast eine Zigarette anzündet, bekommt der Gastwirt den Bußgeldbescheid über mehrere hundert Euro! Warum??? Beim Falschparken geht der Bußgeldbescheid doch auch nicht an die Kommune der der Parkplatz gehört!!!
Aufklärung und eine weitere Anhebung der Tabaksteuer bewirken mehr - vor allem bei der Jugend.

Es gibt verschiedene gesetzliche Grundlagen wie Zu- und Abluftanlagen in Gaststätten dimensioniert, betrieben und auch gewartet werden müssen. Dies regelt zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz (Arb Sch G), die Arbeitsstättenverordnung (Arb Stätt V), die VDI Richtlinie 6022, die DIN 1946 und 18379, diverse ATV`s,…
Aber es gibt noch immer viele Lokale, die nicht einmal eine Lüftung haben!
Solange diese Vorschriften nahezu nirgends umgesetzt und kontrolliert werden, macht wie auch in anderen Bereichen eine ständige Verschärfung von Gesetzen keinen Sinn!
Ist eine vorschriftsgemäße Lüftung wie im Ritterkeller vorhanden, ist die Luft nicht so schlecht wie verallgemeinernd durch Erfahrungen von irgendwo!
In Österreich gibt es zudem einen Ratgeber für einfache Handlungsmöglichkeiten für Gastronomen und Hotellerie zur effektiven Be- und Entlüftung (Studie des Fachverbandes Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer). Dort finden sich zahlreiche praktische Tipps zur besseren Ausführung und Ausnutzung der Luftbewegungen, wie z.B. die Anordnung der Nichtraucherbereiche bei der Zuluft und die Raucherbereiche bei der Abluft.

Bestehende Vorschriften bezüglich Lüftungsanlagen sollen umgesetzt werden, und wenn möglich auch Nichtraucherbereiche eingerichtet werden.
Wir fordern das Recht des Bürgers auf eigene Entscheidungen zu schützen!

Weitere Infos unter:
www.vebwk.com

 

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